Sie möchten wissen, welche Daten über Sie bei uns gespeichert sind? Das ist gemäß Art. 15 Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) Ihr gutes Recht als betroffene Person. Sie haben die Möglichkeit, eine Selbstauskunft nach Art. 15 DS-GVO zu beantragen. Damit erhalten Sie alle Daten, die wir aktuell zu Ihrer Person gespeichert haben. Gemäß Art. 12 Abs. 5 DS-GVO erhalten Sie diese grundsätzlich kostenlos. Nur bei offenkundig unbegründeten oder – z. B. im Falle von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen behalten wir uns vor, ein angemessenes Entgelt zu verlangen oder den Antrag abzulehnen.
Der Datenschutz ist eine Kernkompetenz der ABIS GmbH und hat bei uns höchste Priorität. Gerne beantworten wir daher Ihre Datenschutzanfrage an uns.
Vorausschicken möchten wir folgendes: Wir, die ABIS GmbH, betreiben Services zur Adressaktualisierung und –recherche. So können z. B. Unternehmen, Verbände, Vereine und andere Institutionen ihre Kunden- und Mitgliederdaten daraufhin überprüfen, ob diese veraltete Einträge enthalten und ob bei uns eine aktuelle, zustellfähige Anschrift bekannt ist. Bei einer Störung der postalischen Erreichbarkeit helfen wir dabei, diese wiederherzustellen. So sorgen wir dafür, dass Sie Ihre Post zum Beispiel auch nach einem Umzug schnell wieder erhalten und erreichbar bleiben.
Die ABIS GmbH garantiert Ihnen höchstmögliche Datensicherheit im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung. Was uns wichtig ist: Wir vermieten oder verkaufen keine Adressen zur Neukundengewinnung, sondern bringen lediglich Adressen nach dem Modell „alt gegen neu“ auf den aktuellen Stand. Das bedeutet: Wer Ihre alte Anschrift nicht kennt, bekommt von uns auch nicht Ihre neue Anschrift.
Über die postalische Adresse hinausgehende Informationen sind bei uns nicht gespeichert.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine Auskunft nach Art. 15 DS-GVO nur dann erteilen können, wenn uns folgende Angaben von Ihnen vorliegen:
Dies sind Pflichtangaben und dienen der Identifikation ihrer Person und der Vermeidung von Missbrauch des Auskunftsrechts. Die Bereitstellung dieser Daten ist daher für den Erhalt der Selbstauskunft zwingend erforderlich, ohne sie könnte die Auskunft nicht erteilt werden.
Optional können Sie noch folgende Angabe hinzufügen:
Diese Angaben sind freiwillig, dienen aber der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft und erleichtern noch zusätzlich die Identifizierung. Die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit Ihrem Auskunftsersuchen überstellen, werden nur von den die Auskunft bearbeitenden internen Stellen und nur für die genannten Zwecke verwendet. Näheres zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten als betroffene Person erfahren Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Betroffenenanfragen dürfen grundsätzlich nur im eigenen Namen gestellt werden. Anfragen für dritte Personen sind aus Gründen des Datenschutzes nicht erlaubt.
Bitte schicken Sie die vorstehenden Angaben an folgende Anschrift:
ABIS GmbH
Abteilung Datenschutz
Lyoner Str. 20
60528 Frankfurt am Main
Selbstverständlich können Sie Ihre Anfrage auch per E-Mail an datenschutz@abis-online.de richten. Wir möchten darauf hinweisen, dass wir bei begründeten Zweifeln an der Identität des Anfragestellers berechtigt sind, zusätzliche Informationen anzufordern, die für die Bestätigung der Identität erforderlich sind (Art. 12 Abs. 6 DS-GVO).
Wir antworten Ihnen auf postalischem Wege, es sei denn, Sie wünschen ausdrücklich eine Beantwortung per E-Mail oder in anderer Form.